Baumwollbaum

Kleinkunst- & Eventmarkt am Brühl

09. Dezember 14–20 Uhr

Brühl/Ecke Elisenstraße, Chemnitz

Marktordnung

  1. Zulassung/Ausstellungsgegenstand
    Am Markt können sowohl Teilnehmer mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Bedingung für die Teilnahme am Kreativmarkt ist, dass sämtliche Produkte hand- und selbstgemacht sind. Ausgenommen hiervon sind Material, Zubehör und Handwerkszeug, welches zur Herstellung der angebotenen Waren dient. Es muss folglich nicht alles an dem Produkt von Hand gemacht sein. Die angebotenen Waren müssen sich jedoch von industriell gefertigter Massenware klar unterscheiden. Verkauft werden dürfen also nur Unikate oder Kleinserien. Jeglicher Ausschank von Getränken und der Verkauf von Speisen ist verboten. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
  2. Marktzeit
    Martkzeit ist von 12 bis 22 Uhr
  3. Aufbau

    Die Flächen können ab 8 Uhr aufgebaut werden.

    Die Aufbauten sind witterungsunabhängig standsicher aufzubauen. Die Teilnehmer sind für die Standsicherheit und Betriebssicherheit verantwortlich.

    Die zur Löschwasserversorgung erforderlichen Hydranten dürfen nicht verstellt werden.

    Verpackungs- und Transportmaterial ist abseits der Verkehrswege aufzubewahren, dass keine Brandgefahr entstehen kann.

    Die Teilnehmersind zur Einhaltung der §§ 1 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Preisangaben-verordnung (PAngV) verpflichtet.

  4. Abbau

    Der Abbau der Stände bzw. das Einpacken der Ware darf grundsätzlich erst nach 20.30 Uhr erfolgen. Wer den Stand früher abbaut, wird vom Veranstalter aus der Händlerliste für künftige Märkte gestrichen und mit der sofortigen Zahlung einer Strafe i.H. v. 30 Euro belastet.

  5. Fahrzeuge

    Fahrzeuge dürfen lediglich zum Auf- und Abbau den Boulevard befahren. 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn sind alle Fahrzeuge unaufgefordert vom Platz zu bringen.

  6. Gebühren

    Die Verkaufsflächen werden in zwei Varianten vermietet. Es wird nach Laufmeter abgerechnet. Ein Laufmeter ist zwei Meter tief. Außerdem besteht die Möglichkeit weitere Optionen zu buchen.

    1. Variante Basic

      Bei dieser einfachsten Form handelt es sich um die reine Fläche. Mobiliar und Dekoration hat der Teilnehmer selbst mitzubringen.

      Preis: 10 Euro pro Laufmeter

    2. Variante Deluxe

      Diese Variante eignet sich besonders für Teilnehmer mit wenig Zeit. Hier stellen wir einen festlich dekorierten Pavillon mit einem Tisch sowie eine Sitzgelegenheit zur Verfügung.

      Preis: 20 Euro pro Laufmeter

    3. Tisch

      (Zusätzliche) Tische können vom Veranstalter angemietet werden. Ein Tisch ist ca. zwei Meter lang und kann auch zur Hälfte gemietet werden. In diesem Fall wird der Tisch mit einem anderen Teilnehmer geteilt

      Preis: 5 Euro pro Laufmeter

    4. Strom

      Für die Bereitstellung von Strom erhebt der Veranstalter eine Pauschale. Der Veranstalter kann nicht garantiern, dass der Strom direkt am Stand anliegt. Der Teilnehmer muss daher selbst für ausreichend Kabel zur Verlängerung sorgen.

      Preis: 10 Euro pauschal

    5. Bezahlung

      Die Standgebühr ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit Angabe des Teilnehmernamens auf das folgende Konto einzuzahlen. Mit Eingang auf dem Veranstalter-Konto ist die Teilnahme bestätigt.

      Europäische Kunstgemeinschaft e.V.
      Sparkasse Chemnitz
      IBAN: DE93 870500000 710006543
      BIC: CHEKDE81XXX

      Barzahlung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

  7. Müll

    Müll ist vom Teilnehmer selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Müll wird eine Strafe von 50 Euro fällig.

  8. Beleuchtung / Strom

    Die Fußgängerzone ist zur Veranstaltung ausreichend beleuchtet. Zusatzbeleuchtung im Pavillon ist je nach Witterung zu empfehlen.

    Strombedarf ist kostenpflichtig bei der Anmeldung mit zu bestellen. Verlängerungskabel und Leuchtmittel sind vom Teilnehmer selbst mitzubringen. Elektrische Heizgeräte sind aus Sicherheitsgründen untersagt. Eventuelle Einzelfallentscheidungen sind witterungsbedingt vom Veranstalter zu treffen.

  9. Sicherheit

    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ausgestellten Waren. Für die Beaufsichtigung des Standes während der Veranstaltung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.

  10. Haftungsausschluss/Schadenersatz

    Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigung die dem Teilnehmer oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen. Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter sind ohne Mitwirkung des Veranstalters zu regeln. Dem Teilnehmer wird empfohlen eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. GEMA-Gebühren, die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD Verkauf, Radio) anfallen, trägt der Teilnehmer selbst und sind eigenständig anzumelden.

  11. Stornierung

    Eine Absage durch den Teilnehmer ist bis 48 Stunden vor Marktbeginn kostenfrei zulässig. Später eingehende Absagen werden akzeptiert, jedoch die Standgebühren nicht erstattet. Teilnehmern, die trotz Anmeldung unentschuldigt fehlen, werden die entgangene Standgebühr plus eine Vertragsstrafe von 50 Euro nachberechnet.

    Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung, auch kurzfristig, abzusagen. Die Gebühren werden in dem Falle erstattet.

  12. Foto und Presse

    Der Veranstalter ist berechtigt während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen, sowie das Material für Werbezwecke zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassenen Pressevertreter.